Es wird vier Schadstoffstufen für Fahrzeuge geben.
Ob Sie die Umweltplakette, die teilweise auch als Feinstaubplakette bezeichnet wurde, an Ihrem Fahrzeug anbringen, können Sie selber entscheiden. Allerdings ist das Durchfahren einer Umweltzone ohne Plakette auch dann nicht erlaubt, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen zur Zuteilung der erforderlichen Umweltplakette erfüllt.
Die einem Kraftfahrzeug zugeordnete Plakettenfarbe rot, gelb oder grün ergibt sich aus der jeweiligen Schadstoffemissionsklasse und einem eventuell nachgerüsteten Partikelminderungssystem. Die genaue Zuteilung hat das Bundesverkehrsministerium anhand der Emissionsschlüsselnummern vorgenommen, die auch im Fahrzeugschein vermerkt sind.
Die Tabelle zeigt die Zuordnung der Plakettenfarbe zur Emissionsschlüsselnummer. Die Plakettenfarbe ergibt sich aus der jeweiligen Schadstoffemissionsklasse und einem gegebenenfalls nachgerüstetem Partikelminderungssystem (PMS).
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