Leider haben selbst nicht alle Neuwagen die neueste Technik an Board. Filtertechnik mit aktuellem Stand filtern bis zu 99% der Rußpartikel heraus. Bei dem neuen Smart z.B. ist nur mit einem offenen Partikelfilter ausgestattet. Sie müssen also hier mit höhreren Steuern rechnen und werden in einer schlechteren Schadstoffgruppe eingestuft.
Die Nachrüstung eines Rußfilters muss über eine Fachwerkstatt erfolgen. Die Partikelfilter sind in der Zulassungsstelle mit einer Abnahmebescheinigung einzutragen. Die Werkstätten müssen die Berechtigung haben Abgasuntersuchungen durchzuführen. Einbauten an anderer Stelle müssen andernfalls von einem amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigt werden.
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